Sportbootführerschein Binnen

Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über Alles (LüA) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.
Das Mindestalter beträgt:
a) unter Segel 14 Jahre.
b) unter Motor 16 Jahre.
Die theoretische Prüfung
Sie besteht aus der schriftlichen Abfrage von Bootsaufbau, Wetterkunde, Vorfahrtsregeln und Signalen auf dem Wasser.
Die praktische Prüfung
In der Praktischen Prüfung müssen verschiedene Manöver und Knoten sowie der Umgang mit einem Bootsmotor vorgeführt werden.
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